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Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Jahresbericht 2004:
Der Stand der Drogenproblematik in der Europäischen Union und in Norwegen
Komorbidität oder Doppeldiagnose wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als das gleichzeitige Auftreten von psychoaktiven substanzbedingten Störungen und weiteren psychiatrischen Störungen (WHO, 1995) definiert. Laut Definition des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) bedeutet Doppeldiagnose, dass bei Personen, die an einem Alkohol- oder Drogenproblem leiden, noch eine weitere Diagnose gestellt wird, im Allgemeinen eine psychiatrische, wie Stimmungsstörungen oder Schizophrenie (UNODCCP, 2000). Mit anderen Worten bezieht sich die Komorbidität in diesem Kontext auf das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehreren psychiatrischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen, einschließlich des Konsums problematischer Substanzen.